Leasing bietet bei der Finanzierung von langlebigen Anlagegütern eine alternative Lösung gegenüber Bankkrediten.
Auf der Grundlage eines Leasingvertrages ermöglicht der Finanzierer (Leasinggeber) eines Gutes (Leasinggegenstand) die Nutzung für eine bestimmte Zeitraum (Laufzeit). Dafür zahlt der Nutzer (Leasingnehmer) Leasingraten.
Operateleasing
Leasingraten sind zur Gänze als Aufwendungen des Leasingnehmers buchbar
das Leasingobjekt bleibt innerhalb der Vertragsdauer Eigentum des Leasinggebers und dieser ist verpflichtet Abschreibungen durchzuführen
Finanzleasing
nur der Zinsanteil der Leasingraten wird zu den Kosten des Umsatzerlöses des Leasingnehmers gerechnet
nach dem Vertragsablauf kann eine rechtskräftige Eigentumsübertragung des Leasinggegenstandes vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer erfolgen; die Abschreibungen werden vom Leasingnehmer gemacht, indem er die Gebühren als Investition in Fremdmittel behandelt