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Leasinghandbuch

Leasing (eng. to lease)
Stammt von den mittelalterlichen Formen des französischen Verbs laisser (bewilligen, abgeben) ab, das weiter die lateinische Herkunft nachweißt (laxare- zustimmen); keine Übereinstimmung mit der polnischen Sprache – nur die beschreibende Form möglich.
In Bezug auf den Bankkredit – alternative Form der Finanzierung der Sachanlagen.
Kraft des Leasingvertrags überlässt der Leasinggeber (Finanzierender) dem Leasingnehmer (Benutzer) das Leasingobjekt für bestimmten Zeitraum zum entgeltlichen Gebrauch.

Leasingnehmer
Die Vertragspartei, der das Objekt zur Nutzung abgegeben wurde. Als Partei kann jedes Unternehmen auftreten, das entsprechende Bonität nachweist.

Leasinggeber (Finanzierender)
Überlässt das Objekt zum entgeltlichen Gebrauch. Meistens eine im Finanzwesen spezialisierte Firma oder durch die Bank gegründetes Unternehmen.

Lieferant (Autohändler)
Die Person, von dem der Leasinggeber das Leasingobjekt kauft Meistens wird der Lieferant durch Leasingnehmer gewählt.

Leasingobjekt
Sachanlagen, immaterielle Anlagewerte, deren Wert laut Rechnungslegungsgesetz in Polen min. 3 500 PLN betragen kann.

Operate Leasing
Die Leasinggebühren sind für den Leasingnehmer in voller Höhe steuerlich als Aufwand anerkannt. Das Leasingobjekt stellt auf die Vertragsdauer das Eigentum des Leasinggebers dar, der zu den Abschreibungen berechtigt ist.

Finanzleasing
Nur den Zinsenteil in Leasingraten kann der Leasingnehmer als Steueraufwand anrechnen.
Nach der Vertragsauflösung kann Eigentumsübergang des Leasingobjektes vom Leasinggeber auf Leasingnehmer erfolgen. Die Abschreibungen werden durch Leasingnehmer als Investition in fremde Sachanlagen anerkannt.
Der Wert des Leasingobjektes wird in voller Höhe während der Vertragslaufzeit zurückbezahlt.

Leasing in PLN
Der Wert des Leasingobjektes, und alle Leasinggebühren werden in PLN angegeben.

Leasing in Devisen
Die Verrechnungseinheit ist hier die fremde Währung, die Leasingraten werden in Devisen angegeben und in PLN umgerechnet mit dem Devisenstichtagskurs bezahlt.

Zahlungsplan
Ein der Dokumente, welcher den integralen Bestandteil des Leasingvertrags darstellt; bestimmt die Zahlungsfrist und andere Gebühren aus dem Vertrag.

Die Anzahlung
Erste Gebühr, entrichtet beim Vertragsabschluss oder bei der Übergabe des Leasingobjektes an den Leasingnehmer, die einen Teil des Objektwerts darstellt.

Leasingraten (Anzahlung und Leasinggebühren)
Gebühren, deren Höhe im Harmmonogram bestimmt wird, entrichtet durch den Leasingnehmer in der Vertragsdauer gegen Objektnutzung. Alle Leasingraten sind für den Leasingnehmer als Steueraufwand anerkannt. Auch die Mehrwertsteuer wird vom Leasingnehmer verrechnet.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Regelungen im Rahmen von: Nutzung des Leasingobjektes, Wahl des Lieferantes, Zahlungsverpflichtungen, Objektversicherung, Vertragsauflösung oder Vertragsbeendigung u.a. den Vertrag regelnde Bestimmungen.

Restwert
Laut Zahlungsplan übrigbleibender Wert des Leasingobjektes nach Vertragsbeendigung.

 

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